Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker ist eine von der Erblasserin oder dem Erblasser eingesetzte Person, die für die Erfüllung der in der letztwilligen Verfügung festgelegten Bestimmungen zu sorgen hat. Der Testamentsvollstrecker vertritt also nicht die Erben, sondern stellt sicher, dass der Wille der Erblasserin oder des Erblassers erfüllt wird.
Er soll als verlängerter Arm der Erblasserin oder des Erblassers Streit in der Erbengemeinschaft verhindern und jeder im Testament bedachten Person zu ihrem Recht verhelfen. Dafür ist er durch das Gesetz mit eigenen, originären Befugnissen und Rechten ausgestattet und unterliegt dabei auch nicht der Aufsicht durch ein Gericht.
Insbesondere bei der Unternehmensnachfolge hat der Testamentsvollstrecker die wichtige Aufgabe, die Gesellschafterrechte und -pflichten für die Nachlass nach den Vorstellungen der Erblasserin oder des Erblassers wahrzunehmen.
Ein Testamentsvollstrecker schützt und entlastet die Erben und garantiert die ordnungsgemäße Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses,
Ob Unternehmen, Immobilien oder Auseinandersetzung des Erbes - ich unterstütze Sie neben meinen Fähigkeiten und Kenntnissen als Fachanwalt für Erbrecht auch durch meine durch eine anspruchsvolle Zertifizierung (AGT) nachgewiesene Expertise als Testamentsvollstrecker!
Ich berate sowohl Testierende, Erben und auch Testamentsvollstrecker in allen Belangen der Testamentsvollstreckung.