Vermögensverwaltung
Möchten Sie Ihr Vermögen strategisch verwalten, steuerliche Vorteile nutzen und Haftungsrisiken minimieren? Die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft (VV-Gesellschaft) kann eine effiziente Lösung sein. Je nach dem wie Ihr Vermögen beschaffen ist, macht es auch Sinn über eine Holdingstruktur nachzudenken.
Vermögensverwaltende Gesellschaften können ein ausgezeichnetes Vehikel sein, um das eigene Vermögen und auch Unternehmen schon frühzeitig unter steuerlich günstigen Bedingungen auf die nächste Generation zu übertragen, ohne dabei die wirtschaftliche oder operative Verantwortung abgeben zu müssen.
Ich unterstütze Sie als erfahrener Rechtsanwalt dabei, die optimale Rechtsform zu wählen und Ihre Gesellschaft rechtssicher aufzusetzen.
Vorteile
Steuerliche Optimierung – Senkung der Steuerlast durch vorteilhafte Besteuerung von Mieteinnahmen, Kapitalerträgen und Unternehmensbeteiligungen
Vermögensschutz & Haftungsbegrenzung – Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen zur Minimierung von Risiken
Nachfolgeplanung & Asset Management – Effiziente Struktur für die Weitergabe von Vermögenswerten an die nächste Generation
Flexible Rechtsformwahl – Ob GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder Stiftung – ich finde die optimale Lösung für Sie.
Meine Leistungen
Corporate Governance - Ich unterstütze Sie dabei, dass alle Gesellschafter sich an die Regeln des Gesellschaftsvertrages halten und Ihre Gesellschafterversammlungen korrekt durchgeführt werden
Strategische Beratung & Steueroptimierung – Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzepts
Gestaltung von Verträgen – Sei es Gesellschaftsverträge, Satzungen, Einbringungsverträge oder Übertragungsverträge von Anteilen
Ganzheitlicher Ansatz – Wer sich für eine Gesellschaftsrechtliche Lösung entscheidet, muss auch erbrechtliche, familienrechtliche und steuerrechtliche Aspekte im Blick haben
Ergänzungspflegschaft bei Minderjährigen Gesellschaftern - Minderjährige sind nur beschränkt gechäftsfähig und können von Ihren Eltern in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten nicht vertreten werden, sofern ein Elternteil ebenfalls Gesellschafter ist. Hier bedarf es eines erfahrenen Rechtsanwalts, um eine Ergänzungspflegschaft sinnvoll und konstruktiv umzusetzen
Streitvermeidung & Mediation – Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten durch klare Regelungen und Kommunikation