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Digitaler Nachlass: Was passiert mit Ihren Kryptowährungen im Erbfall?

Auf einen Blick

  • Digitale Vermögenswerte – Bitcoin, Ether, Online-Depots, PayPal-Guthaben – gehören nach § 1922 BGB zum erblichen Nachlass.
  • Ohne Private Key oder Seed Phrase ist Krypto-Vermögen auch für rechtmäßige Erben technisch unzugänglich – auch Gerichte können nicht helfen.
  • Einen zentralen Kontoabruf wie bei Banken gibt es für Kryptowährungen nicht.
  • Frühzeitige, strukturierte Vorsorge ist der einzige verlässliche Schutz gegen den dauerhaften Verlust digitaler Vermögenswerte.

Kryptowährungen, Bitcoin und digitale Vermögenswerte werden für immer mehr Deutsche zu einem festen Bestandteil ihres Vermögens – und damit auch ihres Nachlasses. Doch anders als bei einem Bankkonto gibt es im Erbfall keinen automatischen Weg, auf diese Werte zuzugreifen: Ohne die richtigen Zugangsdaten ist das digitale Erbe für Erben faktisch verloren.

Das ist kein Randrisiko. Schätzungen zufolge sind allein bei Bitcoin zwischen 2,3 und 3,7 Millionen Coins dauerhaft verloren – ein bedeutender Teil davon, weil Besitzer verstorben sind, ohne Zugangsdaten zu hinterlassen. Rund 16 Prozent der deutschen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren besitzen heute Kryptowährungen, und der Krypto-Besitz in der Eurozone hat sich zwischen 2022 und 2024 nahezu verdoppelt.

Dieser Artikel erklärt, was rechtlich gilt, warum das allein in der Praxis nicht ausreicht – und was Sie konkret tun sollten, bevor der Erbfall eintritt.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Als digitaler Nachlass bezeichnet man die Gesamtheit aller digitalen Vermögenswerte, Online-Konten und digitalen Rechte, die eine Person beim Tod hinterlässt. Dazu gehören wirtschaftlich werthaltige Assets wie Kryptowährungen, Online-Depot-Guthaben und PayPal-Guthaben ebenso wie digitale Konten (E-Mail, Social Media, Streaming-Abonnements) und digitale Eigentumsrechte (Lizenzen, NFTs, Domain-Namen).

Für die erbrechtliche Praxis besonders relevant sind jene digitalen Vermögenswerte, die einen messbaren wirtschaftlichen Wert haben – und bei denen der Zugriff im Erbfall scheitern kann.

Welche digitalen Vermögenswerte gehören zum Nachlass?

Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum u. a.)

Die wirtschaftlich bedeutendste Kategorie. Der Zugriff steht und fällt mit dem privaten Schlüssel (Private Key) oder der Seed Phrase. Ohne diese Zugangsdaten ist das Guthaben technisch unzugänglich – unabhängig vom rechtlichen Anspruch der Erben. Eine „Passwort vergessen“-Funktion gibt es nicht; keine Behörde kann einen neuen Schlüssel ausstellen.

Online-Broker und digitale Depots

Plattformen wie Trade Republic oder Scalable Capital verwalten klassische Wertpapiere digital. Der Zugang ist grundsätzlich über den Erbschein möglich – vergleichbar mit einem klassischen Bankkonto. Bei ausländischen Anbietern können die Prozesse jedoch erheblich aufwendiger werden.

Zahlungsdienste (PayPal, Wise u. a.)

Guthaben bei Zahlungsdiensten existieren oft im Verborgenen, weil keine klassischen Kontoauszüge erstellt werden. Erben erfahren von ihrer Existenz meistens nur durch Zufall oder gezielte Suche in den Unterlagen des Erblassers.

Token und tokenisierte Vermögenswerte

Digitale Einheiten auf einer Blockchain können reale Vermögenswerte wie Immobilien oder Aktien repräsentieren. Die technischen Zugriffshürden gleichen denen bei Kryptowährungen.

Gemeinsames Problem: Anders als bei Bankkonten gibt es keinen zentralen Kontoabruf, keine Depotübersicht, keinen automatischen Bankbrief. Erben erfahren von digitalen Vermögenswerten nur dann, wenn der Erblasser rechtzeitig Vorkehrungen getroffen hat.

Was gilt rechtlich? – Digitaler Nachlass und § 1922 BGB

Der rechtliche Ausgangspunkt ist eindeutig: Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf die Erben über – der digitale Nachlass eingeschlossen.

Kryptowährungen sind nach herrschender Rechtsmeinung weder klassische Sachen im Sinne des BGB noch bloße Forderungen gegen einen Schuldner. Maßgeblicher rechtlicher Anknüpfungspunkt ist der private Schlüssel (Private Key): Wer über ihn verfügt, kann über das Krypto-Vermögen verfügen. Mit dem Tod des Erblassers geht dieses Recht kraft Gesetzes auf die Erben über.

Das Bundesgericht hat das Prinzip des digitalen Nachlasses 2018 grundlegend bestätigt: In einem Grundsatzurteil zum Zugriff auf den Facebook-Account einer Verstorbenen entschied es, dass digitaler Nachlass den Erben gehört – wie jeder andere Vermögensgegenstand. Facebook musste den Eltern der Verstorbenen direkten Zugriff auf das Konto gewähren. Das Urteil hat Signalwirkung für den gesamten digitalen Nachlass.

Was noch fehlt: Eine spezialgesetzliche Regelung für Kryptowährungen im Erbrecht existiert bis heute nicht. Die Rechtslage entwickelt sich durch Gerichtsurteile und Fachliteratur weiter – einzelne Fragen sind noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Warum haben Erben oft keinen Zugriff auf Kryptowährungen?

Dass der digitale Nachlass rechtlich den Erben gehört, ist das eine. Ob Erben tatsächlich darauf zugreifen können, ist das andere. In der Praxis scheitert der Zugriff regelmäßig an drei Hürden:

Hürde 1: Technische Zugangssperren

Wer Kryptowährungen in einem eigenen Wallet verwahrt (Self-Custody), hat keinen Vertragspartner, der Erben den Zugriff verschaffen könnte. Ohne Private Key oder Seed Phrase bleibt das Vermögen technisch unzugänglich – auch für Behörden und Gerichte. Das Recht der Erben ist klar, aber nicht durchsetzbar.

Hürde 2: Keine zentrale Suchmöglichkeit

Für Bankkonten gibt es einen gesetzlich geregelten zentralen Kontenabruf. Für Krypto-Vermögen existiert kein vergleichbares Register. Erben müssen selbst herausfinden, ob und wo digitale Vermögenswerte vorhanden sind – ohne Hinweise des Erblassers eine außerordentlich schwierige Aufgabe.

Hürde 3: Plattform-AGB vs. Rechtsnachfolge

Selbst wenn Erben eine Krypto-Börse identifizieren, stoßen sie auf uneinheitliche und oft wenig transparente AGB. Viele Anbieter sehen eine Kontoübertragung im Todesfall nur unter restriktiven Bedingungen vor oder verlangen neben dem Erbschein zusätzliche Dokumente – notariell beglaubigte Übersetzungen, Sterbeurkunden in bestimmten Formaten, häufig auf Englisch. Bei internationalen Anbietern treffen unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinander.

Kernerkenntnis: Das zentrale Problem ist nicht die Rechtslage – sie ist grundsätzlich geklärt. Das Problem ist die faktische Durchsetzung. Ohne Zugriff auf digitale Vermögenswerte bleibt selbst ein rechtlich einwandfreier Nachlass in der Praxis unvollständig.

Drei typische Szenarien aus der Erbpraxis

Szenario 1: Erben wissen nichts von den Krypto-Assets

Der häufigste und zugleich problematischste Fall. Ohne Hinweise sind Erben auf Indizien angewiesen: Kontoauszüge mit Überweisungen an Krypto-Börsen, installierte Apps auf dem Smartphone des Erblassers, physische Hardware-Geräte im Nachlass. Fehlen solche Anhaltspunkte, geht das digitale Vermögen faktisch verloren.

Szenario 2: Hardware-Wallet gefunden, aber kein Zugang

Ein gefundenes Hardware-Gerät (z. B. Ledger Nano, Trezor) bringt allein noch nichts. Solche Geräte erlauben nur wenige PIN-Versuche, bevor sie sich zurücksetzen. Ohne die Seed Phrase – eine Folge von 12 oder 24 Wörtern, aus der sich das gesamte Wallet wiederherstellen lässt – ist auch das Hardware-Wallet verschlossen.

Szenario 3: Konto bei einer Börse bekannt, aber kein Zugang

Ist bekannt, dass der Erblasser ein Konto bei Coinbase, Kraken oder Bitpanda hatte, kann der Zugang dort grundsätzlich beantragt werden. Die Prozesse sind allerdings uneinheitlich, oft langwierig und bei internationalen Anbietern mit erhöhtem Aufwand verbunden. Anwaltliche Unterstützung kann hier den Unterschied machen.

⚠️  Sicherheitshinweis für Erben: Sind Existenz und Zugangsdaten bekannt, sollten digitale Assets umgehend gesichert werden – unbefugte Dritte, die ebenfalls Kenntnis erlangt haben, können sonst zugreifen.

Digitalen Nachlass sichern – Checkliste für Erblasser

Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig handelt, kann seinen Erben erhebliche Schwierigkeiten ersparen. Diese Punkte sind der Mindeststandard:

  • Vermögensbestand erfassen: Alle Kryptowährungen, Plattformen, Online-Depots und Zahlungsdienste mit Kontodaten und ungefährem Wert dokumentieren.
  • Zugangsdaten sicher hinterlegen: Private Keys und Seed Phrases verschlüsselt und für Erben auffindbar aufbewahren – bewährt: versiegelter Umschlag beim Notar, im Bankschließfach oder zusammen mit dem Testament. Nie digital im Klartext speichern.
  • Testament konkret ergänzen: Im Testament benennen, wo digitale Vermögenswerte liegen und wo die Zugangsdaten zu finden sind. Eine Vertrauensperson für den technischen Zugriff benennen.
  • Testamentsvollstreckung prüfen: Bei umfangreichem digitalem Vermögen oder technisch unerfahrenen Erben kann ein professioneller Testamentsvollstrecker die Abwicklung übernehmen und sicherstellen, dass kein Vermögen verloren geht.
  • Regelmäßig aktualisieren: Dokumentation bei jeder Änderung (neue Plattform, neues Wallet, neues Gerät) sofort aktualisieren.
  • Fachanwalt einbeziehen: Rechtssichere Gestaltung des Testaments, Auswahl des passenden Verwahrungsmodells und steuerliche Bewertung digitaler Vermögenswerte gehören in professionelle Hände.

Was sollten Erben im Erbfall konkret tun?

Wenn Sie mit einem digitalen Nachlass konfrontiert sind, empfehlen sich folgende erste Schritte:

  • Kontoauszüge sichten: Überweisungen an Krypto-Börsen (Coinbase, Kraken, Bitpanda, Binance) können auf bestehende Konten hinweisen.
  • Smartphone und Computer prüfen: Installierte Apps, Browser-Favoriten, gespeicherte Passwörter und E-Mail-Korrespondenz mit Börsen durchsuchen.
  • Physische Gegenstände durchsuchen: Hardware-Wallets (Ledger, Trezor), Notizbücher mit Wortlisten (Seed Phrases), verschlossene Umschläge.
  • Börsen kontaktieren: Mit Erbschein, Sterbeurkunde und ggf. weiteren Nachweisen regulierte Anbieter um Auskunft und Kontoübertragung ersuchen.
  • Anwaltliche Unterstützung einholen: Gerade bei internationalen Anbietern oder bei Ablehnung durch die Plattform ist Fachanwalts-Beistand bei der Durchsetzung der Erbenrechte oft entscheidend.

Häufige Fragen zum digitalen Nachlass (FAQ)

Dieser Abschnitt beantwortet die häufigsten Fragen kurz und präzise.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Als digitaler Nachlass bezeichnet man alle digitalen Vermögenswerte und Online-Konten, die eine verstorbene Person hinterlässt: Kryptowährungen, Online-Depots, Guthaben bei Zahlungsdiensten, aber auch E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und digitale Lizenzen. Erbrechtlich relevant sind insbesondere Vermögenswerte mit wirtschaftlichem Wert.

Gehören Kryptowährungen zum Erbe?

Ja. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf die Erben über – einschließlich Kryptowährungen. Der rechtliche Anspruch ist klar; das praktische Problem ist der tatsächliche Zugriff ohne Zugangsdaten.

Was passiert mit Bitcoin, wenn der Besitzer stirbt?

Bitcoin geht rechtlich auf die Erben über. Faktisch können Erben nur dann auf das Guthaben zugreifen, wenn sie den Private Key oder die Seed Phrase des Erblassers kennen. Ohne diese Zugangsdaten ist das Bitcoin-Guthaben dauerhaft verloren – die Blockchain ist unveränderlich und kennt keine zentrale Hilfsinstanz.

Was ist eine Seed Phrase und warum ist sie für den Erbfall so wichtig?

Eine Seed Phrase (auch Recovery Phrase) ist eine Folge von 12 oder 24 zufälligen Wörtern, die bei der Einrichtung eines Wallets generiert wird. Aus ihr lässt sich der Private Key ableiten und das gesamte Wallet auf einem neuen Gerät wiederherstellen. Sie ist das „ultimate Backup“ – und damit das Wichtigste, was Erblasser für Ihre Erben sichern müssen.

Können Erben ohne Zugangsdaten auf Kryptowährungen zugreifen?

Bei selbstverwahrten Assets (Self-Custody) nein – ohne Private Key oder Seed Phrase gibt es keinen Zugriff, auch nicht per Gerichtsbeschluss. Bei Kryptowährungen, die bei einer regulierten Börse verwahrt werden (Custodial Wallet), kann der Zugang über einen formellen Erbnachweis (Erbschein) beantragt werden – die Prozesse sind aber uneinheitlich und teils langwierig.

Brauche ich einen Erbschein für Kryptowährungen bei einer Börse?

In der Regel ja. Regulierte Krypto-Börsen verlangen üblicherweise einen deutschen Erbschein oder ein entsprechendes Nachlassdokument, häufig zusätzlich übersetzt und beglaubigt. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Plattform und Sitzland des Anbieters erheblich.

Wie kann ich meinen digitalen Nachlass rechtssicher regeln?

Die wichtigsten Schritte: digitale Vermögenswerte vollständig dokumentieren, Zugangsdaten sicher und für Erben auffindbar hinterlegen (z. B. versiegelter Umschlag beim Notar), im Testament konkrete Angaben machen und gegebenenfalls einen professionellen Testamentsvollstrecker einsetzen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann die rechtssichere Gestaltung übernehmen.

Was kostet eine Beratung zum digitalen Nachlass beim Fachanwalt?

Die Erstberatungsgebühr ist gesetzlich auf maximal 190 Euro zzgl. MwSt. gedeckelt (§ 34 RVG). Für umfassendere Mandate – Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung – richtet sich die Gebühr nach dem Nachlasswert gemäß RVG-Tabelle. Eine Ersteinschätzung ist oft bereits in einem kurzen Gespräch möglich.

Fazit: Digitale Vorsorge ist Teil jeder vollständigen Nachlassplanung

Digitaler Nachlass ist kein Zukunftsthema – er ist bereits Gegenwart. Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte sind ein realer Bestandteil heutiger Nachlässe. Wer heute keine Vorsorge trifft, riskiert den dauerhaften Verlust erheblicher Werte.

Die Rechtslage ist dabei klar: Digitales Erbe gehört den Erben. Das praktische Problem ist der Zugriff – und der hängt vollständig von rechtzeitiger, strukturierter Planung ab.

Sie haben digitale Vermögenswerte? Lassen Sie Ihren Nachlass rechtssicher gestalten.

Als Fachanwalt für Erbrecht und AGT-zertifizierter Testamentsvollstrecker berate ich Sie zu allen Aspekten der digitalen Nachlassplanung – von der strukturierten Erfassung über das Testament bis zur professionellen Testamentsvollstreckung.

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